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Allgemeine Geschäftsbedingungen

- Heilpraktiker für Psychotherapie 

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1. Geltungsbereich und Vertragsinhalt
Die folgenden Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie (nachfolgend „HP“) und dem Klienten/Patienten (nachfolgend „Klient“) als Behandlungsvertrag. Inhalt ist die Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (gemäß Heilpraktikergesetz). 

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2. Vertragsabschluss und Behandlungsziel
Der Behandlungsvertrag kommt durch Terminvereinbarung zustande. Der HP erbringt seine Dienste (Beratung, Diagnose, Therapie) nach bestem Wissen und Fähigkeiten. Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht garantiert werden. 

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3. Methodenfreiheit
Der HP wendet Methoden an, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der Klient keine Entscheidung trifft. Der Klient wurde darüber informiert, dass manche angewandte Verfahren (z.B. Gesprächstherapie, NLP) wissenschaftlich umstritten sein können. 

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4. Honorierung und Zahlungsbedingungen

  • Es gilt das individuell vereinbarte Honorar oder die Preisliste des HP.

  • Umsätze aus Leistungen als Heilpraktiker für Psychotherapie sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

  • Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, in bar direkt nach der Behandlung. Eine Rechnung wird auf Wunsch ausgestellt. 

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5. Ausfallhonorar (Terminstornierung)
Fest vereinbarte Termine müssen bei Absage mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Bei kurzfristigerer Absage oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. 

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6. Schweigepflicht und Datenschutz
Der HP unterliegt der Schweigepflicht über die persönlichen Verhältnisse des Klienten. Aufzeichnungen unterliegen der Archivierungspflicht. Es gilt die Datenschutzerklärung der Praxis (gemäß DSGVO).

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7. Haftungsausschluss
Die Haftung des HP wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

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8. Grenzen der Tätigkeit
Der HP darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankschreibungen) ausstellen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. 

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9. Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Mannheim. 

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